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   VG Hamburg, 23.06.2023 - 17 E 2400/23   

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https://dejure.org/2023,25444
VG Hamburg, 23.06.2023 - 17 E 2400/23 (https://dejure.org/2023,25444)
VG Hamburg, Entscheidung vom 23.06.2023 - 17 E 2400/23 (https://dejure.org/2023,25444)
VG Hamburg, Entscheidung vom 23. Juni 2023 - 17 E 2400/23 (https://dejure.org/2023,25444)
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  • VG Hamburg PDF

    Erfolgreicher presserechtlicher Eilantrag auf Auskunft über die Kosten eines von der Polizei in Auftrag gegebenen Gutachtens

 
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  • BVerfG, 08.09.2014 - 1 BvR 23/14

    Keine überhöhten Anforderungen an die Gewährung von Eilrechtsschutz bei

    Auszug aus VG Hamburg, 23.06.2023 - 17 E 2400/23
    Soweit die Vorwegnahme der Hauptsache nur bei Vorliegen eines schweren Nachteils zulässig ist, muss dabei auch die Bedeutung der Auskunftsansprüche für eine effektive Presseberichterstattung durch den Antragsteller hinreichend beachtet werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.9.2014, 1 BvR 23/14, juris, Rn. 26).

    Unter das Selbstbestimmungsrecht in zeitlicher Hinsicht fällt auch die Freiheit der Presse, zu entscheiden, ob eine Berichterstattung zeitnah erfolgen soll (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.9.2014, 1 BvR 23/14, juris, Rn. 29).

    Vielmehr kann die Presse ihre Kontroll- und Vermittlungsfunktion nur wahrnehmen, wenn an den Eilrechtsschutz in Auskunftsverfahren auch hinsichtlich der Aktualität einer Berichterstattung keine überhöhten Anforderungen gestellt werden (zum Vorstehenden BVerfG, Beschl. v. 8.9.2014, 1 BvR 23/14, juris, Rn. 30).".

  • BVerwG, 22.09.2015 - 6 VR 2.15

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch; Bundesnachrichtendienst; Verletzung von

    Auszug aus VG Hamburg, 23.06.2023 - 17 E 2400/23
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist in Fällen presserechtlicher Auskunftsansprüche ein wesentlicher, den Anordnungsgrund begründender Nachteil im Sinne des § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO anzunehmen, wenn für die begehrte Auskunft ein gesteigertes öffentliches Interesse sowie ein starker Gegenwartsbezug besteht, der dazu führt, dass bei einem Abwarten der Klärung im Hauptsacheverfahren die begehrte Auskunft ihren Nachrichtenwert verliert und allenfalls noch von historischem Interesse ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.9.2015, 6 VR 2/15, Rn. 22).
  • BVerwG, 14.07.2021 - 3 C 2.20

    Anspruch gesetzlicher Krankenkassen auf Information zu Risikobewertungen von

    Auszug aus VG Hamburg, 23.06.2023 - 17 E 2400/23
    Bei Geschäftsgeheimnissen handelt es sich um unternehmensbezogene Informationen, die nicht allgemein bekannt sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat, weil das Bekanntwerden einer Tatsache geeignet ist, die Wettbewerbsposition eines Konkurrenten zu fördern oder die Stellung des eigenen Betriebs im Wettbewerb zu schmälern (jüngst: BVerwG, Urt. v. 14.7.2021, 3 C 2/20, juris Rn. 50).
  • VG Hamburg, 24.02.2022 - 17 E 5455/21

    Teilweise erfolgreicher Eilantrag eines Journalisten auf Erteilung von Auskünften

    Auszug aus VG Hamburg, 23.06.2023 - 17 E 2400/23
    Zu den Maßstäben eines Anordnungsgrundes bei presserechtlichen Auskunftsansprüchen hat das Gericht in seiner Entscheidung vom 24. Februar 2022 (Az. 17 E 5455/21, juris) ausgeführt:.
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